Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlichungsdatum

3. Februar 2026

Die Fachhochschule Vorarlberg GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ABH-Projektwebsite FreeE-Bus.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.09.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Fachhochschule Vorarlberg GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Selbstbewertung erfolgte unter Hinzuziehung der Online-Tools „Equal Web“ und „Wave“.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Feedback über die Barrierefreiheit dieser ABH-Projektwebsite FreeE-Bus geben möchten, können Sie gerne eine E-Mail an klaus.rheinberger@fhv.at schreiben.

Die vollständigen Kontaktangaben der für die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite FreeE-Bus und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen sind:

Dr. Klaus Rheinberger
Forschungszentrum Energie
Fachhochschule Vorarlberg GmbH
University of Applied Sciences
CAMPUS V, Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn, Austria
Telefon: +43 5572 792 3811
Mail: klaus.rheinberger@fhv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

  • Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
  • Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
  • Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren